Neues
Bisheriger Sachstand:
Der Marktgemeinderat hat mit Beschluß vom 23.11.23 mit knapper Mehrheit die Einleitung eines Bauleitverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für eine Fläche im Anschluß an das Kiesabbaugebiet der Fa. Böhm im Gemeindegebiet Kläham genehmigt. Auf der betroffenen Fläche ist der Bau einer Alphaltmischanlage beantragt worden. Voruntersuchungen der Antragssteller insbesondere zu den Fragen der Lärm- und Geruchsemissionen und zur Verkehrssituation haben keine Ausschlußgründe aufgezeigt, die von vorneherein die Ablehnung der Einleitung eines förmlichen Bauleitverfahrens begründet hätten.
Im förmlichen Bauleitverfahren werden nunmehr die Auswirkungen der geplanten Anlage auf die Anlieger, auf die Umwelt und den Verkehr von verschiedenen Fachbehörden und Gutachtern geprüft und beurteilt. Die Ergebnisse dieser umfassenden Prüfungen sind dann die Grundlage für die abschließende Entscheidung des Marktgemeinderats, ob tatsächlich der beantragte Bebauungsplan als verbindliche Satzung beschlossen und damit der Bau der Asphaltmischanlage genehmigt wird. Bis zu dieser Entscheidung wird noch viel Zeit vergehen.
Emotionen im Vorfeld:
Bereits vor der Sitzung vom 23.11.23 und in der Sitzung selbst wurde das Thema teilweise mit großen Emotionen behandelt. Die Landshuter Zeitung sprach sogar von einer Schockstarre in Kläham. Eine solche emotionale Überladung des streitigen Themas ist nicht angebracht. Eine moderne Asphaltmischanlage ist keineswegs eine so unüberschaubar große Anhäufung von Risiken, Beeinträchtigungen und Gefahren, dass man sie von vorneherein um jeden Preis verhindern müßte. Bei sachlicher Betrachtung geht es um eine industrielle Produktionsanlage, die durchaus Auswirkungen auf die Anlieger, die Umwelt und den Verkehr mit sich bringt. Ihr Bau und Betrieb unterliegt deshalb strengen rechtlichen Regeln, die diese Auswirkungen auf ein zumutbares Maß reduzieren. Für diese umfassende Prüfung schafft das Bauleitverfahren den geeigneten Rahmen. Es besteht kein Anlaß, dieses Bauleitverfahren dem Antragsteller von vorneherein zu verwehren, da im Vorfeld keine zwingenden Ausschlußgründe erkennbar sind. Das hat nichts mit einer parteipolitischen Brille zu tun, sondern ist ein Gebot der demokratischen Fairness. Die Anlage kategorisch zu verhindern, darf nicht unser Anspruch sein, weil sie für den Straßenbau notwendig ist und zur Stärkung der Wirtschaftskraft der Gemeinde beitragen wird. Vielmehr müssen die Interessen der Anlieger sorgfältig mit den Allgemeininteressen abgewogen werden. Dabei sind aufgeladene Emotionen kein guter Berater.
am Sonntag, 18.12.16
Beginn 16.00 Uhr
am Viehmarktplatz
Danach Weihnachtsfeier
ab 18.00 Uhr im
Hotelgasthof Dallmaier