Einzelbeiträge
Die Freien Wähler Ergoldsbach e.V.sind
die Interessengemeinschaft
parteipolitisch unabhängiger Bürger
mit dem Ziel,
-
kommunalpolitische Entscheidungen verantwortungsbewußt und
-
zum Wohle der Gemeinde Ergoldsbach
-
mitzugestalten und mitzutragen.
In der Vorstandssitzung der Freien Wähler Ergoldsbach vom 07.01.24 wurde der Terminkalender für das Jahr 2024 festgelegt.
Auch 2024 soll jeden 1. Mittwoch im Monat um 19:30 Uhr ein Treffen der Freien Wähler für alle interessierten BürgerInnen stattfinden.
Folgende Termine/Veranstaltungen sind geplant:
14.1.24 Winterwanderung: Treffen um 15:30 Uhr am Viehmarktplatz
7.2.24 Besichtigung der ILS
6.3.24 Besichtigung Landratsamt
3.4.24 Jahreshauptversammlung
8.5.24 Ziel noch offen
5.6.24 evtl. Grundschule
3.7.24 Ziel noch offen
8.9.24 Herbstfest
2.10.24 Vortrag (vermutlich Thema Energie oder Heizungssysteme)
6.11.24 Ziel noch offen
22.12.24 Winterwanderung mit Weihnachtsfeier
Genaueres entnehmen Sie bitte der Tagespresse, der Webpage oder folgen Sie uns in Facebook: www.facebook.com/freie.waehler.ergoldsbach
Am kommenden Sonntag feiern wir unser Sommerfest.
Ihr seid alle herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Euer Kommen.
Unsere Vorstandschaft
Doppelspitze
Stellvertretender Vorsitzender Christian Bauer 84061 Siegensdorf |
Stellvertretende Vorsitzende Heike Berger 84061 Ergoldsbach |
Schriftführer Florian Federmann 84061 Ergoldsbach
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Schatzmeisterin Katrin Auer 84061 Ergoldsbach
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Unsere Beisitzer | |
Beisitzer Stefan Gottschalk 84061 Langenhettenbach
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Beisitzer Germowitz Julia 84061 Ergoldsbach
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Beisitzer Schmalzl Michael 84061 Ergoldsbach |
Beisitzer Risse Alexander 84061 Ergoldsbach
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Beisitzer Schmalhofer Robert 84061 Ergoldsbach |
Beisitzer Martin Schweiberger 84061 Ergoldsbach |
Dafür stehen wir.
Wir gehen wertschätzend miteinander um,
sind offen gegenüber anderen Meinungen und
freuen uns über konstruktive Vorschläge.
Wir setzen uns für die Bedürfnisse und Belange
der Bürgerinnen und Bürger
mit unserer sachorientierten Politik ein.
Unsere Themen allgemein:
Kinderganztagsbetreuung: |
Mehr für die Senioren tun. < |
Einführung eines kommunalen Verbesserungswesens, |
Schaffung von finanziellen Bürgerbeteiligungen im Bereich |
Neubau eines Trauerhauses am Friedhof < |
Die Gemeindeverwaltung ist ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger. So soll es bleiben < |
Weiterführung der transparenten |
Zugverbindungen und öffentlichen Nahverkehr verbessern < |
Flächendeckenden Mobilfunk-Netzausbau vorantreiben < |
Unterstützung der Vereine, |
Schaffung von finanziellen Bürgerbeteiligungen im Bereich |
Ansiedlung von Fachärzten < |
Erhalt und Neuschaffung von |
Entwicklung neuer Wohngebiete |
Neue Gewerbebetriebe ansiedeln< |
Ausweisung von Gewerbeflächen an der B15-neu < |
muss weiterhin in kommunaler Hand bleiben< |
Schaffung von Überflutungsflächen |
Zielorientierte Sanierung und wirtschaftlich sinnvoller Neubau < |
Konsequente Pflege weiterführen |
Nachhaltige Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe < |
Die Coronabeschränkungen haben lange Zeit unseren Terminkalender stark ausgedünnt. Mittlerweile können unsere gemeinsamen Treffen, insbesondere der Monatstreff wieder in gewohnter Weise stattfinden.
Für das Jahr 2023 haben wir folgende Termine festgelegt. Der Monatsstreff findet regelmäßig am ersten Mittwoch im Monat statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Eventuell abweichende Anfangszeiten und der Treffpunkt werden rechtzeitig im Internet veröffentlicht.
01.02.2023 Monatstreff (Glasfaserausbau, Aktivitäten der Telekom)
26.02.2023 Politischer Frühschoppen 10.00 Uhr im Gasthaus Dallmeier
01.03.2023 Monatstreff
05.04.2023 Monatstreff
03.05.2023 Jahreshauptversammlung
07.06.2023 Monatstreff
05.07.2023 ab 18.00 Uhr Radtour durch Ergoldsbach mit Besichtigung verschiedener Gemeindebaustellen
06.09.2023 19.00 Uhr Besichtigung der Baustelle Heimatmuseum
17.09.2023 ab 11.00Uhr treffen mit den Landtags- und Bezirkstag-Kandidaten am Viehmarktplatz in Ergoldsbach
29.09.2023 um 19.00 Uhr Vortrag im Gasthaus Beck in Kläham: Thema: Wasserstoff- Energieträger der Zukunft
Besichtigungsorte werden vor Veranstaltungen bekanntgegeben.
Satzung der Freien Wähler Ergoldsbach e. V.
§ 1 Name und Sitz
(1) Die Gemeinschaft führt den Namen „Freie Wähler Ergoldsbach“ e.V. und ist aus der
„Freie Wählergemeinschaft Ergoldsbach und Umgebung“ hervorgegangen.
(2) Sie ist ein eingetragener Verein.
(3) Sitz ist Ergoldsbach, Gerichtsstand ist Landshut.
§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Die Freien Wähler ( im folgenden kurz FW genannt ) sind die Interessengemeinschaft
parteipolitisch unabhängiger Bürger, die sich zum Wohle der Marktgemeinde Ergoldsbach
kommunalpolitisch in allen Bereichen des örtlichen Gemeinschaftslebens betätigt.
(2) Die FW beteiligt sich an allen Kommunalwahlen.
(3) Die FW verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke und erstreben keinen Gewinn.
Spenden und Beiträge dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.
§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können alle Gemeindemitglieder werden, die keiner politischen Partei angeschlossen
sind und die die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen.
(2) Die Mitgliedschaft ist von keiner beruflichen, konfessionellen oder sozialen Stellung
abhängig.
(3) Die Mitgliedschaft bei den FW wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet
die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.
(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
(5) Für den Austritt genügt eine schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen. Der
Austritt wird ohne Beitragsrückerstattung wirksam mit dem Eingang der Austrittserklärung
beim Vorsitzenden.
(6) Der Ausschluß kann aus wichtigen Gründen, besonderes bei gemeinschaftsschädigendem
Verhalten von der Vorstandschaft mit Zweidrittelmehrheit ausgesprochen
werden. Vor dem Ausschluß ist dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit des rechtlichen
Gehörs zu geben.
§ 4 Beitrag
(1) Die Höhe des Jahresbeitrages ist von der Mitgliederversammlung festzusetzen.
(2) Der Jahresbeitrag ist am Jahresbeginn in einer Summe fällig und wird im Lastschrifteinzugsverfahren
eingezogen.
§ 5 Organe
Organe der FW sind
a) die Mitgliederversammlung
b) die Vorstandschaft
§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen.
(2) Die Mitgliederversammlung erhält jährlich einen Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden,
nimmt die Jahresrechnung und den Bericht des Prüfungsausschusses entgegen und entlastet
den Vorstand für seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es kann sich auf der Mitgliederversammlung nicht vertreten
lassen.
(4) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung beschlußfähig.
(5) Auf Beschluß der Vorstandschaft kann eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Sie muß stattfinden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
(6) Beschlüsse werden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit
gefaßt.
(7) Die Mitgliederversammlung bestellt aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer für die Kassenprüfung.
(8) Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden
und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Niederschriften, Rechenschaftsbericht
des Vorsitzenden, Jahresrechnung und Bericht des Prüfungsausschusses sind aufzubewahren.
§ 7 Vorstandschaft
(1) Der Vorstand besteht aus höchstens neun Mitgliedern und ist für drei Jahre tätig.
(2) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
• Vorsitzender
• Stellvertretender Vorsitzender
• Schriftführer
• Schatzmeister
• Bis zu fünf Beisitzer
(3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
(4) Für die Vorstandschaftsbeschlüsse ist die einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit
verfällt ein Antrag der Ablehnung.
(5) Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden mindestens alle drei Monate einzuberufen.
§ 8 Aufgaben der Vorstandschaft
(1) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Sie vertreten die FW gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
(2) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(3) Der Vorstand vertritt die FW in Versammlungen, in der Öffentlichkeit, gegenüber Dritten
und der Presse. Er leitet die Sitzung der Organe.
(4) Der stellvertretende Vorsitzende nimmt im Innenverhältnis die Aufgaben des Vorsitzenden
wahr, wenn dieser verhindert ist.
§ 9 Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder in der Mitgliederversammlung.
§10 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.
§ 11 Auflösung
(1) Die Auflösung der FW kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung
beschlossen werden. Zur Beschlußfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der
Anwesenden erforderlich.
(2) Die Mitgliederversammlung hat für den Fall der Auflösung der FW zwei gemeinsam
vertretungsberechtigte Liquidatoren zu bestellen.
§ 12 Schlußbestimmungen
(1) Die Satzung tritt nach Eintragung der FW in das Vereinsregister in Kraft.
(2) Die Satzung wurde errichtet am 16.2.1990 in Ergoldsbach.
Stand 2001
Verantwortlich für den Inhalt der Homepage:
Andreas Kolbeck
1. Vorstand der Freien Wähler Ergoldsbach e.V.
Raiffeisenstr. 1
84061 Ergoldsbach / Kläham
Tel. 08771-409455
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Erstellung und Betreuung
Alfons Gmelch
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