FREIE WÄHLER Ergoldsbach
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Einzelbeiträge

Neuwahlen 2023 mit Ehrungen

Ehrungen23

Jahreshauptversammlung 2023 der Freien Wähler Ergoldsbach mit Ehrungen

Kürzlich fand die jährliche Hauptversammlung der Freien Wähler Ergoldsbach im Gasthof Beck in Kläham statt. Nach den Berichten der Ämter und des Bürgermeisters wurde die Vorstandschaft neu gewählt. Anschließend wurden langjährige Mitglieder geehrt.

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Über uns

Die  Freien Wähler  Ergoldsbach e.V.sind                

die  Interessengemeinschaft                                        

parteipolitisch unabhängiger Bürger

mit dem Ziel,

 

  • kommunalpolitische Entscheidungen verantwortungsbewußt und

  • zum Wohle der Gemeinde Ergoldsbach

  • mitzugestalten und mitzutragen.

 

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Unsere Vorstandschaft

 

Vorstand1 Kolbeck Andreas FWEr19 125

1. Vorsitzender

Andreas Kolbeck

84061 Ergoldsbach

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Berger Heike

Stellvertretende Vorsitzende

Heike Berger

84061 Ergoldsbach

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 Christian Bauer

 

 

 

 


Stellvertretender Vorsitzender

Christian Bauer

84061 Siegensdorf

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 Schriftführer Federmann Florian FWEr19 070

Schriftführer

Florian Federmann

84061 Ergoldsbach

 

 Kassier Auer Katrin FWEr19 131Auer

Schatzmeisterin

Katrin Auer

84061 Ergoldsbach

 

 Unsere Beisitzer 

 Beisitzer Gottschalk Stefan FWEr19 152

Beisitzer

Stefan Gottschalk

84061 Langenhettenbach

 

 

Beisitzer

Germowitz Julia

84061 Ergoldsbach

 

 Beisitzer Schmalzl Michael FWEr19 080

Beisitzer

Schmalzl Michael

84061 Ergoldsbach

 Beisitzer Riss Alexander FWEr19 076

Beisitzer

Risse Alexander

84061 Ergoldsbach

 

Beisitzer Schmalhofer Robert FWEr19 145

Beisitzer

Schmalhofer Robert

84061 Ergoldsbach

  Beisitzer Schweiberger Martin FWEr19 088

Beisitzer

Martin Schweiberger

84061 Ergoldsbach

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wahlversammlungen Termine

     

Unsere Ziele

Dafür stehen wir.

 

Wir gehen wertschätzend miteinander um,

sind offen gegenüber anderen Meinungen und

freuen uns über konstruktive Vorschläge.

Wir setzen uns für die Bedürfnisse und Belange

der Bürgerinnen und Bürger

mit unserer sachorientierten Politik ein. 

 

 

Unsere  Themen allgemein:

 

 

  • Junge Familien

Kinderganztagsbetreuung:
Flexible Zeiten für flexible Eltern <
Anreize zur Ansiedlung durch bezuschusste Bauplätze <

  • Senioren

Mehr für die Senioren tun. <

  • Aktive Bürger

Einführung eines kommunalen Verbesserungswesens,
in das sich die Bürger aktiv einbringen können <

  • Bürgerbeteiligung

Schaffung von finanziellen Bürgerbeteiligungen im Bereich
erneuerbare Energien <

  • Würdevoll Abschied nehmen

Neubau eines Trauerhauses am Friedhof <

  • Bürgerfreundliche Verwaltung

Die Gemeindeverwaltung ist ein Dienstleister für die Bürgerinnen und Bürger.

So soll es bleiben <

  • Informationen

Weiterführung der transparenten
und aktuellen Bürgerinformationen
mittels Aushang, Zeitungsberichte,
Mitteilungsblatt und Internet <

  • Mobilität

Zugverbindungen und öffentlichen Nahverkehr verbessern <

  • Mobilfunk, LTE und schnelles Internet

Flächendeckenden Mobilfunk-Netzausbau vorantreiben <
Schnelles Internet: Erschließung
der noch nicht versorgten Ortsteile <

  • Ehrenamt, Vereine

Unterstützung der Vereine,
insbesondere der Jugendarbeit <
Ferienprogramm und Jugendtreff weiterführen <

  • Bürgerbeteiligung

Schaffung von finanziellen Bürgerbeteiligungen im Bereich
erneuerbare Energien <

  • Versorgung vor Ort

Ansiedlung von Fachärzten <
Leben und Einkaufen vor Ort <

  • Ortsmitte

Erhalt und Neuschaffung von
Ladengeschäften <

  • Wohngebiete

Entwicklung neuer Wohngebiete
mit bezahlbaren Bauplätzen <

  • Gewerbebetriebe

Neue Gewerbebetriebe ansiedeln<

  • Gewerbegebiet

Ausweisung von Gewerbeflächen

an der B15-neu <

  • Unser Trinkwasser

muss weiterhin in kommunaler Hand bleiben<
Pflege und naturnahe Gestaltung
unserer Bäche und Freiflächen
zur Verbesserung der Wasserqualität <

  • Hochwasserschutz

Schaffung von Überflutungsflächen
zum Schutz vor Hochwasser <
Die Überflutungsflächen müssen
weiterhin landwirtschaftlich
genutzt werden können <

  • Straßen- und Kanalnetz

Zielorientierte Sanierung und wirtschaftlich sinnvoller Neubau <

  • Öffentliche Gebäude

Konsequente Pflege weiterführen
und den Bestand nachhaltig verbessern <
Weiterverwertung ungenutzter Liegenschaften <
Bauhof und VHS:
Neubau / Sanierung <

  • Landwirtschaft

Nachhaltige Unterstützung der landwirtschaftlichen Betriebe <
Ausloten der Möglichkeiten für einen Hofladen oder eines Wochenmarktes mit regional erzeugten Nahrungsmittel <

 

Wichtige Termine

Die Coronabeschränkungen haben lange Zeit unseren Terminkalender stark ausgedünnt. Mittlerweile können unsere gemeinsamen Treffen, insbesondere der Monatstreff wieder in gewohnter Weise stattfinden.

Für das Jahr 2023 haben wir folgende Termine festgelegt. Der Monatsstreff findet regelmäßig am ersten Mittwoch im Monat statt. Beginn ist um 19.30 Uhr. Eventuell abweichende Anfangszeiten und der Treffpunkt werden rechtzeitig im Internet veröffentlicht.


01.02.2023 Monatstreff  (Glasfaserausbau, Aktivitäten der Telekom)
26.02.2023 Politischer Frühschoppen 10.00 Uhr im Gasthaus Dallmeier
01.03.2023 Monatstreff
05.04.2023 Monatstreff
03.05.2023 Jahreshauptversammlung
07.06.2023 Monatstreff
05.07.2023 ab 18.00 Uhr Radtour durch Ergoldsbach mit Besichtigung verschiedener Gemeindebaustellen
09.07.2023 ab 11.30 Uhr Grillfest im Vereinsheim des Skiclub
06.09.2023 19.00 Uhr Besichtigung der Baustelle Heimatmuseum

Besichtigungsorte werden vor Veranstaltungen bekanntgegeben.

Neujahr 2021

 

 

Ein frohes und gesundes 

Neues Jahr

wünschen Ihnen

 

die FREIEN WÄHLER Ergoldsbach.

 

Satzung


Satzung der Freien Wähler Ergoldsbach e. V.

§ 1 Name und Sitz
(1) Die Gemeinschaft führt den Namen „Freie Wähler Ergoldsbach“ e.V. und ist aus der
„Freie Wählergemeinschaft Ergoldsbach und Umgebung“ hervorgegangen.
(2) Sie ist ein eingetragener Verein.
(3) Sitz ist Ergoldsbach, Gerichtsstand ist Landshut.


§ 2 Zweck und Aufgaben
(1) Die Freien Wähler ( im folgenden kurz FW genannt ) sind die Interessengemeinschaft
parteipolitisch unabhängiger Bürger, die sich zum Wohle der Marktgemeinde Ergoldsbach
kommunalpolitisch in allen Bereichen des örtlichen Gemeinschaftslebens betätigt.
(2) Die FW beteiligt sich an allen Kommunalwahlen.
(3) Die FW verfolgen ausschließlich gemeinnützige Zwecke und erstreben keinen Gewinn.
Spenden und Beiträge dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden.


§ 3 Mitgliedschaft
(1) Mitglieder können alle Gemeindemitglieder werden, die keiner politischen Partei angeschlossen
sind und die die bürgerlichen Ehrenrechte besitzen.
(2) Die Mitgliedschaft ist von keiner beruflichen, konfessionellen oder sozialen Stellung
abhängig.
(3) Die Mitgliedschaft bei den FW wird schriftlich beantragt. Über die Aufnahme entscheidet
die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit.
(4) Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluß oder Tod.
(5) Für den Austritt genügt eine schriftliche Erklärung ohne Angabe von Gründen. Der
Austritt wird ohne Beitragsrückerstattung wirksam mit dem Eingang der Austrittserklärung
beim Vorsitzenden.
(6) Der Ausschluß kann aus wichtigen Gründen, besonderes bei gemeinschaftsschädigendem
Verhalten von der Vorstandschaft mit Zweidrittelmehrheit ausgesprochen
werden. Vor dem Ausschluß ist dem betroffenen Mitglied die Möglichkeit des rechtlichen
Gehörs zu geben.


§ 4 Beitrag
(1) Die Höhe des Jahresbeitrages ist von der Mitgliederversammlung festzusetzen.
(2) Der Jahresbeitrag ist am Jahresbeginn in einer Summe fällig und wird im Lastschrifteinzugsverfahren
eingezogen.


§ 5 Organe
Organe der FW sind
a) die Mitgliederversammlung
b) die Vorstandschaft

§ 6 Mitgliederversammlung
(1) Die Mitgliederversammlung findet mindestens einmal im Jahr statt. Die Einladung erfolgt
schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit einer Ladungsfrist von 2 Wochen.
(2) Die Mitgliederversammlung erhält jährlich einen Rechenschaftsbericht des Vorsitzenden,
nimmt die Jahresrechnung und den Bericht des Prüfungsausschusses entgegen und entlastet
den Vorstand für seine Tätigkeit im abgelaufenen Geschäftsjahr.
(3) Jedes Mitglied hat eine Stimme. Es kann sich auf der Mitgliederversammlung nicht vertreten
lassen.
(4) Die Mitgliederversammlung ist bei ordnungsgemäßer Ladung beschlußfähig.
(5) Auf Beschluß der Vorstandschaft kann eine Mitgliederversammlung einberufen werden.
Sie muß stattfinden, wenn ein Fünftel der Mitglieder dies schriftlich verlangt.
(6) Beschlüsse werden, soweit diese Satzung nichts anderes bestimmt, mit einfacher Stimmenmehrheit
gefaßt.
(7) Die Mitgliederversammlung bestellt aus ihrer Mitte zwei Kassenprüfer für die Kassenprüfung.
(8) Über jede Mitgliederversammlung ist eine Niederschrift zu fertigen, die vom Vorsitzenden
und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist. Niederschriften, Rechenschaftsbericht
des Vorsitzenden, Jahresrechnung und Bericht des Prüfungsausschusses sind aufzubewahren.


§ 7 Vorstandschaft
(1) Der Vorstand besteht aus höchstens neun Mitgliedern und ist für drei Jahre tätig.
(2) Der Vorstand setzt sich wie folgt zusammen:
• Vorsitzender
• Stellvertretender Vorsitzender
• Schriftführer
• Schatzmeister
• Bis zu fünf Beisitzer
(3) Die Tätigkeit des Vorstandes ist ehrenamtlich.
(4) Für die Vorstandschaftsbeschlüsse ist die einfache Mehrheit erforderlich. Bei Stimmengleichheit
verfällt ein Antrag der Ablehnung.
(5) Vorstandssitzungen sind vom Vorsitzenden mindestens alle drei Monate einzuberufen.


§ 8 Aufgaben der Vorstandschaft
(1) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende.
Sie vertreten die FW gerichtlich und außergerichtlich. Jedes Vorstandsmitglied ist einzelvertretungsberechtigt.
(2) Der Vorstand bleibt solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
(3) Der Vorstand vertritt die FW in Versammlungen, in der Öffentlichkeit, gegenüber Dritten
und der Presse. Er leitet die Sitzung der Organe.
(4) Der stellvertretende Vorsitzende nimmt im Innenverhältnis die Aufgaben des Vorsitzenden
wahr, wenn dieser verhindert ist.


§ 9 Satzungsänderung
Eine Satzungsänderung bedarf einer Mehrheit von zwei Drittel der anwesenden stimmberechtigten
Mitglieder in der Mitgliederversammlung.

§10 Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.


§ 11 Auflösung
(1) Die Auflösung der FW kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung
beschlossen werden. Zur Beschlußfassung ist eine Zweidrittelmehrheit der
Anwesenden erforderlich.
(2) Die Mitgliederversammlung hat für den Fall der Auflösung der FW zwei gemeinsam
vertretungsberechtigte Liquidatoren zu bestellen.


§ 12 Schlußbestimmungen
(1) Die Satzung tritt nach Eintragung der FW in das Vereinsregister in Kraft.
(2) Die Satzung wurde errichtet am 16.2.1990 in Ergoldsbach.

 

Stand 2001

Impressum

Verantwortlich für den Inhalt der Homepage:

Andreas Kolbeck
1. Vorstand der Freien Wähler Ergoldsbach e.V.
Raiffeisenstr. 1
84061 Ergoldsbach / Kläham
Tel. 08771-409455

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Erstellung und Betreuung

Alfons Gmelch

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